Unsere Kinder haben ein Recht auf Bildung (Art. 19 BV). Aber auch ein Recht auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung (Art. 11 BV). Die beiden Grundrechte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Nur «sichere Schulen» gewährleisten beide Grundrechte.
Die aktuell dominante Deltavariante des Virus ist so infektiös wie Windpocken (spitze Blattern). Ein Präsenzunterricht ist deshalb nur mit einer Kombination aus Schutzmassnahmen und konsequentem Handeln bei Infektionen möglich – nur so können wir die Gesundheit unserer Kinder schützen.
«Sichere Schulen» bedeutet in erster Linie Präventionsmassnahmen. Eine Infektion sollte soweit möglich verhindert werden – wir wissen inzwischen, dass auch Kinder an LongCovid erkranken können – das sollten wir unsern Kindern ersparen.

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Sichere Schulen bedeutet aber auch ein funktionierendes TTIQ-System (Test – Trace – Isolate – Quarantine). Beide Teile sind auf je einem PDF-Dokument zusammengefasst. Ladet sie herunter und verlangt von Euren Schulen die Umsetzung.

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Die Verantwortung liegt aber nicht nur bei Schulen und Behörden: Wie oft haben wir uns schon gefragt, ob wir unsere Kinder in die Schule schicken sollen, wenn sie erkältet sind oder Kopfschmerzen haben! Die folgende Grafik bietet Eltern hier eine Hilfestellung.

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Die Pandemie bewältigen wir nur gemeinsam: Indem alle sich impfen lassen, für die eine Impfung möglich ist. Indem die Schulleitungen und Schulbehörden für möglichst sichere Bedingungen an ihren Schulen sorgen. Und indem alle Eltern sich an die Regeln bei einer Erkrankung ihrer Kinder halten.
Anhang:
Bilder für SocialMedia etc.
