Aus einem uns zugespielten Papier an alle Sek II Rektoren und Präsidenten von Schulkommissionen
„Erleichterung für schulisch bedingte Quarantänen
Weil Schülerinnen und Schüler künftig im Unterricht weniger häufig eine Maske tragen, ist mit einer Zunahme der Quarantäneanordnungen zu rechnen. In diesem Zusammenhang informieren wir Sie über die mögliche Erleichterung für Quarantänen nach Auftreten von Infektionsfällen im schulischen Umfeld.
Für Personen, die am repetitiven Testen teilnehmen, gilt für den Schulweg und den Unterrichtsbesuch eine Quarantäneerleichterung. Das heisst, sie dürfen den Unterricht weiterhin besuchen, müssen sich aber auf dem Schulweg und auf dem Schulareal strikt an die Schutzmassnahmen halten und ständig eine Maske tragen. Ausserhalb des Schulbesuchs sind die Quarantänebestimmungen aber konsequent einzuhalten. Ausserdem gilt die Quarantäneerleichterung nicht, wenn der enge Kontakt zu einer infizierten Person im privaten Umfeld oder in der Freizeit erfolgte. Personen, die nicht am Testen teilgenommen haben, erhalten ebenfalls keine Quarantäneerleichterung.
Das Contact Tracing stellt keine Bestätigung der Quarantäneerleichterung aus. Die Schulleitung informiert die getesteten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen, welche für den Unterricht und den Schulweg von der Quarantäne befreit werden, mittels untenstehender Textvorlage. Die Schule muss das Contact Tracing nicht über die gewährten Quarantäneerleichterungen informieren.“
Eine Antwort auf „Sek II Kanton Zürich“
In Deutschland gibt man wenigstens zu, dass das Gesundheitsamt überfordert ist…
„Das Gesundheitsamt Dortmund ist angesichts der explodieren Zahlen infizierter Schüler so überfordert, dass nun Lehrer entscheiden müssen, wer in Quarantäne gehen muss.“